AGB

AGB (All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen) Ferienwohnung/ Gäs­te­zim­mer Streh­laer Hof Nach­fol­gen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen regeln das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Ver­mie­ter und Gast.

1. Ver­trags­ab­schluss: Mit bei­der­seits ein­ver­nehm­li­cher tele­fo­ni­scher Zusage/ Buchung, vor­lie­gen­der Buchungs­be­stä­ti­gung oder Bereit­stel­lung der Ferienwohnung/ Feri­en­haus kommt es zum ver­bind­li­chen Ver­trag ein­schließ­lich der Aner­ken­nung der AGBs.

2. Prei­se und Leis­tun­gen: die aus­ge­schrie­be­nen Prei­se auf der Inter­net­sei­te – www.Strehlaer-Hof.de sind Grund­prei­se. Es gel­ten die Prei­se lt. Ange­bot und Buchungs­be­stä­ti­gung vom Ver­mie­ter. Die Prei­se kön­nen vom Ver­mie­ter ange­passt wer­den, wenn der Gast nach­träg­lich Ände­run­gen bezüg­lich Wech­sel der Feri­en­woh­nung und Ver­än­de­run­gen der Auf­ent­halts­dau­er wünscht. Dies benö­tigt die Zustim­mung des Ver­mie­ters. Der Gast ver­pflich­tet sich die gebuch­te Ferienwohnung/ Feri­en­haus und ver­ein­bar­ten Prei­se ent­spre­chend der Buchungs­be­stä­ti­gung bzw. spä­tes­tens am Tag der Abrei­se zu bezahlen.

3. Gast: Eine Unter­ver­mie­tung oder Wei­ter­ver­mie­tung an Drit­te bedarf der schrift­li­chen Zustim­mung des Ver­mie­ters. Hat ein Drit­ter für einen Gast bestellt, haf­tet er dem Ver­mie­ter gegen­über mit dem Gast als Gesamtschuldner.

4. Zahlungsmodalitäten/ Zah­lungs­mit­tel: Mit Aus­gang der Buchungs­be­stä­ti­gung ist die Anzah­lung per Über­wei­sung auf das ent­spre­chen­de Kon­to zu zah­len. Die Zah­lung des Rechnungsbetrages/ Rest­be­tra­ges vor Ort erfolgt spä­tes­tens am Tag der Abrei­se in bar oder per EC-Kar­te. Zah­lung mit Kre­dit­kar­te ist nicht mög­lich. Der Gesamt­be­trag ist ohne Abzü­ge zu zah­len. Indi­vi­du­ell ver­ein­bar­te Zah­lungs­ter­mi­ne oder indi­vi­du­ell erfor­der­li­che Anzah­lun­gen bspw. bei Anmie­tung län­ge­rer Zeit­räu­me sind mit schrift­li­cher Buchungs­be­stä­ti­gung bin­dend und betra­gen jeweils 30 % der gesam­ten Buchungs­sum­me. Die Buchungs­be­stä­ti­gung gilt als FAX/E‑Mail/per Post.
Zah­lungs­ver­zug oder Nicht­zah­lung. Der Ver­mie­ter ist berech­tigt vom Miet­ver­trag zurück­zu­tre­ten, wenn ein Zah­lungs­ver­zug oder eine Nicht­zah­lung der Anzah­lung vorliegt.

5. Stor­nie­rung durch den Gast: Stor­nie­run­gen sind nur schrift­lich mög­lich. Es gel­ten fol­gen­de Stor­nie­rungs­sät­ze in % des ver­ein­bar­ten Über­nach­tungs­prei­ses:
bis 60 Tage vor Anrei­se kei­ne Kos­ten
bis 35 Tage vor Anrei­se 50%
bis 14 Tage vor Anrei­se 80%
ab 3 Tage vor Anrei­se­tag oder bei Nicht­an­rei­se 100 % des ver­ein­bar­ten Mietpreises

Die Pro­zent­staf­fel der Stor­nie­rung bezieht sich jeweils auf das gesam­te Kon­tin­gent, sofern die Zim­mer nicht ander­wei­tig ver­mie­tet wer­den konn­ten. Die Dar­le­gungs- und Beweis­last für eine ander­wei­ti­ge Ver­mie­tung trägt der Auf­trag­ge­ber. Bei Abbruch sowie un- und ver­schul­de­ten aku­ten Abrei­sens des Gas­tes wer­den kei­ne Rück­erstat­tun­gen vorgenommen.

Emp­feh­lung: Schlie­ßen Sie eine güns­ti­ge Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung (www.reiseversicherung.de) ab. Die­se ersetzt Ihnen die ent­stan­de­nen Rei­se­rück­tritts­kos­ten, wenn Sie Ihre Rei­se aus gesund­heit­li­chen oder ander­wei­tig unvor­her­ge­se­he­nen Grün­den nicht antre­ten können.

6. Stor­nie­rung durch den Ver­mie­ter: Der Ver­mie­ter ist berech­tigt vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten — sie­he Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten. Der Ver­mie­ter ist berech­tigt vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten, wenn höhe­re Gewalt oder ande­re vom Ver­mie­ter nicht zu ver­tre­ten­de Umstän­de die Ver­trags­er­fül­lung unmög­lich machen. Der Ver­mie­ter ist berech­tigt vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten, wenn ein begrün­de­ter Anlass zur Annah­me vor­liegt, dass die Anmie­tung der Feri­en­woh­nung /Ferienhaus den rei­bungs­lo­sen Ablauf des Geschäfts­be­trie­bes, die Sicher­heit und /oder der der Ruf des Ver­mie­ters gefähr­det sind. Im Fall der Inan­spruch­nah­me des Rück­trit­tes durch den Ver­mie­ter wer­den dem Gast even­tu­el­le Anzah­lun­gen zurück­er­stat­tet. Anspruch auf Scha­den­er­satz steht dem Gast nicht zu.

7. Miet­ob­jekt Anrei­se und Abrei­se: Die Anrei­se ist ab 16 Uhr gewähr­leis­tet. Indi­vi­du­el­le Ver­ein­ba­run­gen zur Anrei­se sind mög­lich. Die Abrei­se hat bis 10 Uhr zu erfol­gen. Schlüs­sel: Bei Schlüs­sel­ver­lust durch die Gäs­te oder bei Dieb­stahl, ist eine Pau­schal­ge­bühr von 50,00 Euro zu ent­rich­ten. In den Feri­en­woh­nun­gen ist das Rau­chen nicht gestat­tet! (Bei Zuwi­der­hand­lun­gen wer­den Scha­dens­er­satz­an­sprü­che z.B. für erhöh­te Rei­ni­gungs­auf­wen­dun­gen gel­tend gemacht.) Im Außen­be­reich und auf den Ter­ras­sen ist das Rau­chen gestat­tet. Haus­tie­re sind nur auf Anfra­ge vor­ab und nur mit schrift­li­cher Bestä­ti­gung durch den Ver­mie­ter gestat­tet. Gebüh­ren für Haus­tie­re kön­nen erho­ben wer­den. In der Inter­net­dar­stel­lung kann es bei den Abbil­dun­gen auf­grund von not­wen­di­gen Kom­pri­mie­run­gen zu Farb­ver­lus­ten oder Dar­stel­lungs­ab­wei­chun­gen in Grö­ße oder Ver­hält­nis kom­men. Der Gast erklärt sich hier­mit als informiert.

8. Beanstandungen/ Rekla­ma­tio­nen: Bean­stan­dun­gen und Rekla­ma­tio­nen sind unver­züg­lich tele­fo­nisch oder per­sön­lich beim Ver­mie­ter anzu­zei­gen. Unter­lässt der Gast die­se Benach­rich­ti­gung, ste­hen ihm kei­ne Ansprü­che auf Nach­bes­se­rung oder wegen Nicht­er­fül­lung des Miet­ver­tra­ges, ins­be­son­de­re kei­ne Ansprü­che auf Aus­bes­se­rung oder Miet­min­de­rung zu.

9. Haf­tung: Der Gast ver­pflich­tet sich die Ferienwohnung/ Feri­en­haus pfleg­lich zu behan­deln. Bei vom Gast und Mit­rei­sen­den ver­ur­sach­ten Schä­den haf­tet der Ver­ur­sa­cher. Fest­ge­stell­te Schä­den am Anrei­se­tag sind unver­züg­lich tele­fo­nisch oder per­sön­lich beim Ver­mie­ter anzu­zei­gen. Am Anrei­se­tag über­zeugt sich der Gast vom ord­nungs­ge­mä­ßen Zustand der Ferienwohnung/ Feri­en­haus, andern­falls erkennt er Funk­ti­ons­fä­hig­keit und Voll­stän­dig­keit der Ein­rich­tung an. Die Haf­tung des Ver­mie­ters für Schä­den, die kei­ne Kör­per­schä­den sind, beschrän­ken sich nur unter der Vor­aus­set­zung, dass nach­weis­lich weder vor­sätz­lich noch grob fahr­läs­sig gehan­delt wurde.

10. Sons­ti­ges: Scha­den­er­satz­an­sprü­che sind ausgeschlossen.

11. Schluss­be­stim­mun­gen: Abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen oder münd­li­che Neben­ab­re­den bedür­fen zur Wirk­sam­keit der Schrift­form und gel­ten erst, wenn sie vom Ver­mie­ter schrift­lich bestä­tigt wer­den. Das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz wird beach­tet und ein­ge­hal­ten. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser All­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen/Vertrages unwirk­sam oder nich­tig sein oder wer­den, so hat dies nicht die Unwirk­sam­keit des gesam­ten Ver­tra­ges oder der übri­gen Bestim­mun­gen zur Folge.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner